30.04.2014 - 6.3 Teilweise Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusse...

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Beratung

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Teilweise Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses B642-35/13 (Zusatzbeschluss Nr- 1 bis 3) zur Durchführung von Entgeltverhandlungen 2014 und Neufestlegung eines Termins für die Umsetzung neuer Entgelte in kommunalen Kindertagesstätten zum 01.01.2015

B715-40/14

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Verwaltung nimmt umgehend Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald auf, mit dem Ziel, neue Entgelte zum 01.01.2015 mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zu vereinbaren und durch die Bürgerschaft rechtzeitig beschließen zu lassen.

Die für 2014 nach dem HSK vorgesehenen Elternbeitragserhöhungen werden durch Verzicht auf Werterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 30.000 € kompensiert.

 

Die Erhöhungen zum 01.01.2015 sollen mit dem Ziel verhandelt werden, die Kostensteigerungen 2014 und 2015 auszugleichen und das bisherige Defizit zu verringern.

 

Soweit der Bürgerschaftsbeschluss B642-35/13  vom 16.09.2013 diesem Beschluss widerspricht, wird er aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschloss

    Zwei Bürgerschaftsmitglieder haben nicht an der

    Abstimmung teilgenommen.

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Verwaltung nimmt umgehend Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald auf, mit dem Ziel, neue Entgelte zum 01.01.2015 mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zu vereinbaren und durch die Bürgerschaft rechtzeitig beschließen zu lassen.


Die für 2014 nach dem HSK vorgesehenen Elternbeitragserhöhungen werden durch Verzicht auf Werterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 30.000 € kompensiert.

 

Die Erhöhungen zum 01.01.2015 sollen mit dem Ziel verhandelt werden, die Kostensteigerungen 2014 und 2015 auszugleichen und das bisherige Defizit zu verringern.

 

Soweit der Bürgerschaftsbeschluss B642-35/13  vom 16.09.2013 diesem Beschluss widerspricht, wird er aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschloss

    Zwei Bürgerschaftsmitglieder haben nicht an der

    Abstimmung teilgenommen.

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