09.10.2014 - 7.1 Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestad...

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Wortprotokoll

Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft (Sportstättengebührensatzung)

Dez.  III,  Amt 40

 

Frau Felkl stellt den Entwurf zur Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft vor. Die Gebühren werden angemessen, in einem dem Interesse der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an der Förderung des Vereinssports abgewogenem Maße, erhöht. Die Satzung wurde neu bearbeitet, wobei das Haushaltssicherungskonzept eine Rolle gespielt hat.

Frau Felkl stellt in einer Gegenüberstellung die alten Gebühren und die geplanten neuen Gebühren dar.

Herr Krüger lobt die Verwaltung für den umfangreichen, transparenten und detaillierten Entwurf. Herr Krüger fügt hinzu, dass Gebührenerhöhungen nicht schön, aber notwendig sind.

Frau Duschek fragt beim Sportbund nach wie dieser den jetzigen Entwurf bewertet. Herr Nagel bestätigt die konstruktive und transparente Arbeit der Verwaltung. Änderungsvorschläge des Sportausschusses (keine Gebühren für Kinder- und Jugendport in Gruppe A) wurden berücksichtigt.

Der Sportbund Greifswald wird die neue Gebührensatzung akzeptieren.

Herr Dr. Ott hat Bedenken zur Differenzierung zwischen der  Nutzergruppe A  und der Nutzergruppe B, er ist der Auffassung, dass es sich dabei um eine Ungleichbehandlung, insbesondere von Schulen und Kitas in freier Trägerschaft handelt und somit diese Differenzierung rechtswidrig ist.

Herr Dr. Ott bittet um Prüfung der rechtlichen Grundlage.

Herr Hoebel spricht ebenfalls von einer willkürlichen Differenzierung der beiden Nutzergruppen.

Frau Felkl  teilt mit, dass die Erarbeitung der neuen Gebührensatzung gemeinsam mit dem Rechtsamt erfolgte, bis zum Hauptausschuss

wird das Problem noch einmal mit dem Rechtsamt geklärt.

Herr Lange kritisiert, dass die Befreiung von der Gebührenpflicht in Gruppe A nicht im Fall bei einer gemeinsamen Nutzung mit Erwachsenen gilt.

Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage 06/96.

Abstimmung : 12 ja- Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

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