08.12.2014 - 5.1.20 Haushalt 2015/2016

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Die Bürgerschaft der Universität und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderungen zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2015/2016:

 

  1. Der städtische Zuschuss zur Theater Vorpommern GmbH i.H.v. 3.080.000,00 € (Teilhaushalt 09, Produkt 2.6.1.00)  wird beginnend an dem Haushaltsjahr 2016 jährlich um 3,5 % erhöht. Die Erhöhung ist mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Erhöhung steht unter dem Vorbehalt, dass die übrigen Gesellschafter der Theater Vorpommern GmbH bzw. zukünftige weitere Gesellschafter eine Erhöhung ihres Zuschusses in demselben  Umfang durchführen.

 

 Gegenfinanzierung: Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab dem Jahr 2017 auf 500 %.

 

  1. Die Planungskosten für den Erweiterungsbau und die Sporthalle der Caspar-David - Friedrich-Schule i.H.v. 320.000,00 € (Teilhaushalt 08, Maßnahme 21502-M 00005) wird in das Jahr 2015 und der Beginn der Baumaßnahmen in das Jahr 2016 vorgezogen.

 

 Gegenfinanzierung: Streichung der Maßnahme 54100 M 12023 Kreisverkehr Stralsunder Straße

 

  1. Der Zuschuss zum Tierpark (Teilhaushalt 06, Produkt 2.5.3.00) ist neu festzulegen. Der Tierpark erhält jährlich einen institutionellen Zuschuss i.H.v. 90.000,00 € sowie jährlich einen Zuschuss i.H.v. 50.000,00 € für Baumaßnahmen. Die Zuschussgewährung für die Baumaßnahmen ist mit einem Sperrvermerk zu Versehen. Die Zuschussgewährung kann erst nach vorheriger Vorstellung und Beschlussfassung über die Baumaßnahmen durch den Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung erfolgen.

 

 Gegenfinanzierung: Herabsetzung der Beträge für Aufwandsentschädigung, Teilhaushalt 01, Produkt 1.1.1.04

 

4.  Aufstockung des  Arbeitsumfanges  der im Stellenplan unter der Nummer 569 ausgewiesenen Stellen von 0,250 bzw. 0,750 auf jeweils 0,9 VbE.

 

 Gegenfinanzierung: Streichung der im Stellenplan unter der  Nummer 26 ausgewiesenen neuen Stelle.

 

5. Die Ziele des wesentlichen Produktes „Gemeindestraßen“ (Teilhaushalt 06, Produkt 54100) sind wie folgt zu ergänzen: „In  den ersten Sitzungen der Ortsteilvertretungen im Jahre 2015 und der darauf folgenden des Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung am 20. Januar 2015 ist der Maßnahmenkatalog für das Jahr 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Jahre 2016 ist mit dem Maßnahmenkatalog entsprechend zu verfahren.

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