05.05.2008 - 4.3 Festpreisregelung für gewerblich genutzte städt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 05.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. die unbebauten, erschlossenen städtischen Grundstücke grundsätzlich zu mindestens folgenden Festpreisen erschließungsbeitragsfrei an Investoren ab den 06.05.2008 zu verkaufen:
Gewerbe- und Industriegebiet Helmshäger Berg 13,00 €/m²
Industriegebiet Herrenhufen Süd 13,00 €/m²
Gewerbegebiet Herrenhufen Süd 15,00 €/m²
Gewerbegebiet Mühlenweg 14,00 €/m²
Gewerbegebiet Ziegelhof 23,00 €/m²
Mischgebiet Mühlenweg 31,00 €/m²
Eventuelle Veräußerungen zu geringeren Preisen bedürfen eines gesonderten Beschlusses.
2. Die Festpreise sollen bis zum 31.12.2010 gelten. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Überprüfung vorzunehmen.
3. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ermächtigt die Verwaltung, zu den vorgenannten festgelegten Mindestkaufpreisen, Grundstücksveräußerungen mit entsprechender Bauverpflichtung vorzunehmen.