05.05.2008 - 4.2 Berechnung der Abfallgebühren auf der Basis von...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt , dass

 

  1. die Abfallgebühren beginnend ab dem Jahr 2009 auf der Basis von Grund – und Leistungsgebühren berechnet werden,

 

  1. mit den ausgewählten Kostenpositionen folgendermaßen verfahren wird:

 

2.1 Für Sperrmüll:

 Sperrmüll aus privaten Haushalten wird auf schriftliche Anforderung

 1x jährlich kostenlos abgeholt.

Weiterhin soll 1x jährlich eine Selbstanlieferung möglich sein.

(näheres regelt die Satzung)

 

2.2 Für Bioabfälle:

 Die Anlieferung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist wie bisher  kostenlos.

Die Anlieferung von Firmen, Garten- und Landschaftsbetrieben und anderen gewerblichen Anlieferern  ist kostenpflichtig.

 

       3. Für die Anlieferung von Restabfallkleinmengen sind ab 2009 für Mengen bis               200kg 10€ zu entrichten.             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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