05.05.2008 - 4.2 Berechnung der Abfallgebühren auf der Basis von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 05.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- verwiesen
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt , dass
- die Abfallgebühren beginnend ab dem Jahr 2009 auf der Basis von Grund – und Leistungsgebühren berechnet werden,
- mit den ausgewählten Kostenpositionen folgendermaßen verfahren wird:
2.1 Für Sperrmüll:
Sperrmüll aus privaten Haushalten wird auf schriftliche Anforderung
1x jährlich kostenlos abgeholt.
Weiterhin soll 1x jährlich eine Selbstanlieferung möglich sein.
(näheres regelt die Satzung)
2.2 Für Bioabfälle:
Die Anlieferung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist wie bisher kostenlos.
Die Anlieferung von Firmen, Garten- und Landschaftsbetrieben und anderen gewerblichen Anlieferern ist kostenpflichtig.
3. Für die Anlieferung von Restabfallkleinmengen sind ab 2009 für Mengen bis 200kg 10€ zu entrichten.