05.05.2008 - 4.6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 - Technol...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 05.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – wie folgt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 6 - Technologiepark – soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB in dem gekennzeichneten Bereich geändert werden (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1). Ziel ist es, in dem Bereich eine großteilige Baustruktur zu ermöglichen.
2. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem vorgenannten Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.