23.03.2015 - 5.9 Mietpreisbremse

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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1.

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Gesellschafter der WVG mbH und die von der Bürgerschaft entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der WVG mbH darauf hinzuwirken, dass dem Geschäftsführer der WVG mbH folgende Aufträge erteilt werden:

 

Bei ansonsten zulässigen Mieterhöhungen ist eine Kappungsgrenze von höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete für das gesamte Stadtgebiet einzuführen. Bei Neuvermietungen soll die Kostenmiete nicht unterschritten werden. Nur in begründeten Fällen darf der Mietzins bis zu 10 % über dem Vergleichswert liegen.

 

Es soll bezahlbarer Wohnraum im sozialen Wohnungsbau in allen Stadtteilen geschaffen werden.

 

2.

Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, das ein Verkauf von städtischen Grundstücken bevorzugt an die WVG mbH oder andere Wohnungsunternehmen mit dem Auftrag einer sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zu erfolgen hat.

 

3.

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, den sozialen Wohnungsbau wesentlich stärker zu fördern und insbesondere die sogenannten Entflechtungsmittel als Zuschuss zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums einzusetzen.

 

4.

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten“Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)“ Greifswald per Rechtsverordnung als ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in dem dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.