13.04.2015 - 6.13 Mietpreisbremse

Beschluss:
Einzelabstimmung
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1.

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten “Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)“ Greifswald per Rechtsverordnung als ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in dem dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.

 

 

2.

Es soll bezahlbarer Wohnraum im sozialen Wohnungsbau in allen Stadtteilen geschaffen werden. Deswegen spricht sich die Bürgerschaft dafür aus, das ein Verkauf von städtischen Grundstücken, die zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind, bevorzugt an die WVG mbH oder andere Wohnungsunternehmen mit dem Auftrag einer sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zu erfolgen hat.

 

3.

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, den sozialen Wohnungsbau wesentlich stärker zu fördern und insbesondere die sogenannten Entflechtungsmittel als Zuschuss zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums einzusetzen.

 

4.

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Folgen die Übernahme der Regelungen des Mietrechtsnovellierungsgesetz durch die WVG mbH im Wege der Selbstverpflichtung hätte.

 

5.

Eine AG „ Bezahlbarer Wohnraum“ soll gegründet werden, die den Oberbürgermeister bei der Umsetzung der vorgenannten Ziele unterstützt. Als Mitglieder sollten der AG Vertreter  von WVG mbH, WGG, Studentenwerk, Mieterverein, Grund und Boden, Kirchen, Verwaltung und den Fraktionen der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien angehören.