08.06.2015 - 7.7 Vereinbarung eines öffentlichen Dienstleistungs...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,

 

  1. den öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste (öDA) mittels Direktvergabe zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Stadt) und der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) gemäß Anlage 1 zu vereinbaren sowie
  2. die beiliegende ergänzende Vereinbarung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der VBG zu Berichts- und Kontrollpflichten des Verkehrsunternehmens gemäß Anlage 2 abzuschließen.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Finanzamt die ertrags- und umsatzsteuerliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der Finanzierung des öDA verbindlich mitgeteilt hat. Der öDA kann erst dann unterzeichnet werden, wenn diese Bedingung eingetreten ist.

Der Oberbürgermeister wird zur Änderung ermächtigt, wenn dies aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist und es zu keiner wesentlichen inhaltlichen Änderung des öDA führt und keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen damit verbunden sind.