29.06.2015 - 7.1 Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss:
mehrheitlich
Reduzieren

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf und bringt die Beschlussvorlage ein.

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

„Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende

5. Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald:

 

1.

In § 1 wird nach Absatz 2 als Absatz 3 neu eingefügt:

 

„(3)

Die Ladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung elektronisch (E-Mail).

Die in § 1 Absatz 2 genannten Ladungsfristen sind mit dem rechtzeitigen Absenden der E-Mail gewahrt. 

Der ordnungsgemäße Zugang an die aktuelle E-Mail-Adresse liegt im Verantwor-tungsbereich des Adressaten.

Die E-Mail-Adresse und die Änderung dieser sind der Präsidentin der Bürgerschaft unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

Die Regelung des § 29 Absatz 1 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bleibt unberührt.“

 

2.

Der bisherige Absatz 3 in § 1 wird Absatz 4.“