29.06.2015 - 7.7 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebow...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 29.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Es gibt keinen Diskussionsbedarf.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:
„Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – wie folgt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
- Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
-
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee –, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekanntzumachen.“