20.07.2015 - 6.6 Verkauf von Wohnbauflächen im Bebauungsplangebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 20.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- mehrheitlich
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,
- die Aufhebung des HA-Beschlusses HA-51/10 vom 14.06.2010 zu den Verkaufspreise
- die Änderung des Beschlusses B 584-30/13 vom 25.02.2013 zum Ausbau der Heinrich-Heine-Straße bezüglich des Punktes 5 dahingehend, dass die Grundstücke bereits vor Fertigstellung und Beitragsbescheidung der Straßenbaumaßnahme Heinrich-Heine-Straße, Abrechnungsabschnitt 2, zu vermarkten sind.Der Ausbaubeitrag für die Heinrich-Heine Straße wird für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 liegenden stadteigenen Grundstücke auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung pauschal in Höhe von 10,00 €/m² auf den ermittelten Verkehrswert aufgeschlagen und mit den Ausbaubeiträgen über die Verteilungsfläche des B-Planes 88 verrechnet, so dass die Anlieger nur entsprechend der Zielstellung des vorgenannten Beschlusses belastet werden.
- Der Verkauf bzw. die Erbbaurechtsbestellung an den Wohnbaugrundstücken im Bebauungsplangebiet Nr. 88 Heinrich-Heine-Straße erfolgt entsprechend der von der Bürgerschaft am 15.04.1997 beschlossenen Vergabekriterien, an bauwillige Bürger zur Errichtung von Einfamilienhäusern auf Teilflächen aus den Flurstücken 221/1, 220/1, 219/3, 219/4, 218/1, 217/1, 216/1 und 215/1 der Flur 17, Gemarkung Greifswald.
- Der Kaufpreis für die einzelnen Grundstücke wird entsprechend der Lage und der möglichen Bebauung wie folgt differenziert:
Parzellen |
Kaufpreisempfehlung lt. GAA (Verkehrswert)
[€/m²] |
Kaufpreis (Kaufpreisempfehlung lt. GAA zuzüglich kalkulatorischer Ausbaubeitrag für Ausbau Heinrich-Heine-Straße, Abrechnungsabschnitt 2) [€/m²] |
1 – 11, 22 – 35, 38 - 56 |
105,00 |
115,00 |
12 -21, 36 -37, 57, 59 -74 |
110,00 |
120,00 |
Eine Ausnahme bildet die Parzelle 58. Anstelle des o.g. Kaufpreis von 120,00 €/m² wird deren Wert im Rahmen eines Tauschvertrages mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Körperschaft öffentlichen Rechts, mit 110,00 €/m² angesetzt.
- Für die Erbbaurechtsbestellung gilt eine Laufzeit von 99 Jahren und der Erbbauzins beträgt 4 % je Jahr des jeweiligen Grundstückspreises. Im Erbbaurechtsvertrag wird eine Kaufoption innerhalb von 10 Jahren zum jetzt gültigen Kaufpreis aufgenommen.
- Mit dem Kaufpreis sind alle Erschließungsbeiträge, einschließlich für die Clemens-Brentano-Straße, und Kostenerstattungsbeiträge nach § 128 bis § 135 BauGB gemäß den Satzungen der Universitäts-und Hansestadt Greifswald abgegolten.
- In sämtlichen Grundstücksverträgen wird eine Bauverpflichtung aufgenommen und auf das dingliche Vorkaufsrecht zugunsten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verzichtet. Ggf. sind die Ehepartner oder Lebensgefährten zusätzlich bzw. auch allein als Vertragspartner aufzunehmen.