20.07.2015 - 6.6 Verkauf von Wohnbauflächen im Bebauungsplangebi...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

  1. die Aufhebung des HA-Beschlusses HA-51/10 vom 14.06.2010 zu den Verkaufspreise

 

  1. die Änderung des Beschlusses B 584-30/13 vom 25.02.2013 zum Ausbau der Heinrich-Heine-Straße bezüglich des Punktes 5 dahingehend, dass die Grundstücke bereits vor Fertigstellung und Beitragsbescheidung der Straßenbaumaßnahme Heinrich-Heine-Straße, Abrechnungsabschnitt 2, zu vermarkten sind.Der Ausbaubeitrag für die Heinrich-Heine Straße wird für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 liegenden stadteigenen Grundstücke auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung pauschal in Höhe von 10,00 €/m² auf den ermittelten Verkehrswert aufgeschlagen und mit den Ausbaubeiträgen über die Verteilungsfläche des B-Planes 88 verrechnet, so dass die Anlieger nur entsprechend der Zielstellung des vorgenannten Beschlusses belastet werden.

 

  1. Der Verkauf bzw. die Erbbaurechtsbestellung an den Wohnbaugrundstücken im Bebauungsplangebiet Nr. 88 Heinrich-Heine-Straße erfolgt entsprechend der von der Bürgerschaft am 15.04.1997 beschlossenen Vergabekriterien, an bauwillige Bürger zur Errichtung von Einfamilienhäusern auf Teilflächen aus den Flurstücken 221/1, 220/1, 219/3, 219/4, 218/1, 217/1, 216/1 und 215/1 der Flur 17, Gemarkung Greifswald.

 

  1. Der Kaufpreis für die einzelnen Grundstücke wird entsprechend der Lage und der möglichen Bebauung wie folgt differenziert:

 

 

 

Parzellen

 

 

Kaufpreisempfehlung lt. GAA

(Verkehrswert)

 

[€/m²]

Kaufpreis

(Kaufpreisempfehlung lt. GAA zuzüglich kalkulatorischer Ausbaubeitrag für Ausbau Heinrich-Heine-Straße, Abrechnungsabschnitt 2)

[€/m²]

1 – 11,

22 – 35,

38 - 56

105,00

115,00

12 -21,

36 -37,

57, 59 -74

110,00

120,00

 

 Eine Ausnahme bildet die Parzelle 58. Anstelle des o.g. Kaufpreis von 120,00 €/m² wird  deren Wert im Rahmen eines Tauschvertrages mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität               Greifswald, Körperschaft öffentlichen Rechts, mit 110,00 €/m² angesetzt.

 

  1. Für die Erbbaurechtsbestellung gilt eine Laufzeit von 99 Jahren und der Erbbauzins beträgt 4 % je Jahr des jeweiligen Grundstückspreises. Im Erbbaurechtsvertrag wird eine Kaufoption innerhalb von 10 Jahren zum jetzt gültigen Kaufpreis aufgenommen.

 

  1. Mit dem Kaufpreis sind alle Erschließungsbeiträge, einschließlich für die Clemens-Brentano-Straße, und Kostenerstattungsbeiträge nach § 128 bis § 135 BauGB gemäß den Satzungen der Universitäts-und Hansestadt Greifswald abgegolten.

 

  1. In sämtlichen Grundstücksverträgen wird eine Bauverpflichtung aufgenommen und auf das dingliche Vorkaufsrecht zugunsten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verzichtet. Ggf. sind die Ehepartner oder Lebensgefährten zusätzlich bzw. auch allein als Vertragspartner aufzunehmen.