20.07.2015 - 6.4 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gem. §90 SGB VIII i.V.m. § 21 KiföG M-V und der Bedarfsprüfung gem. §§ 22, 24 SGB VIII und §§ 3 ff KiföG M-V in Verbindung mit § 167 Abs. 2 KV M-V zum 01.09.2015 unter dem Vorbehalt der Auflösung des derzeit bestehenden öffentlich rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern Greifwald zum 31.08.2015 zu.