28.09.2015 - 7.8 Bildung eines neuen Produktes „12603 Kameradsch...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bildung eines neuen Produktes „12603 Kameradschaftskasse“ der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) wird beschlossen.

Gemäß § 13 GemHVO erfolgt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die Festlegung, dass die Erträge aus

41448000 - Zuschüsse für laufende Zwecke

46290000 - Sonstige Erträge (u. a. aus Mitgliedsbeiträgen)

zweckgebunden zur Deckung der Aufwendungen auf dem Konto 52490000 - Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen und Verbrauchsmittel zu verwenden sind.

Die Entscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Kameradschaftskasse obliegt der Freiwilligen Feuerwehr.

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