28.01.2016 - 6.5 Beauftragung der Genehmigungsplanung für das Ba...

Beschluss:
mehrheitlich
Reduzieren

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, bei Vorliegen der Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V für eine Förderung des Zentrums für Life Science und Plasmatechnologie, die Durchführung der Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben als Voraussetzung für den Erhalt des Zuwendungsbescheides zu veranlassen.“