28.01.2016 - 6.12 Beteiligungsgesellschaften
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 28.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
06/545 Beteiligungsgesellschaften
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- mehrheitlich
Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt wird beauftragt, die Gesellschaftsverträge der städtischen Beteiligungsgesellschaften bis zum 30. November 2016 an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald weist den Oberbürgermeister an,
1. jeweils in den Gesellschafterversammlungen der Unternehmen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Privatrechtsform mit maßgeblichem Einfluss zeitnah eine Beschlussfassung herbeizuführen mit der Weisung an die Geschäftsführer, dass die Regelungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 KV M-V durch die Gesellschaften, unabhängig von einer Festlegung im Gesellschaftsvertrag, einzuhalten sind.
2. in den Gesellschafterversammlungen der Unternehmen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Privatrechtsform, an denen die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zusammen mit anderen Gemeinden, Ämtern, Landkreisen oder Zweckverbänden mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, zeitnah eine gleichlautende Beschlussfassung anzuregen.“