14.03.2016 - 8.19 Verwendung von Fraktionsmitteln für Speisen und...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft beschließt, der Präsidentin der Bürgerschaft die Möglichkeit einzuräumen, in Sitzungen der kommunalen Gremien bei Bedarf Erfrischungsgetränke und ggf. einen kleinen Imbiss bereitzustellen. Die Bürgerschaft ermächtigt die Präsidentin der Bürgerschaft, hierfür auf ihre Verfügungsmittel zurückzugreifen. Die Ermächtigung gilt rückwirkend zum 01.01.2016.“

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