14.03.2016 - 8.13 Realisierung des Bauvorhabens „Zentrum für Life...

Beschluss:
mehrheitlich
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  1. Die Bürgerschaft strebt im Grundsatz die Realisierung des Bauvorhabens „Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie“ an und beauftragt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Schritte für eine zügige Umsetzung des Projektes auf Grundlage der vorliegenden Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern und der beschlossenen Haushalts-planungen zu veranlassen.

 

  1. Die Bürgerschaft ist regelmäßig über den Projektfortgang zu unterrichten.

 

Das Ergebnis des Antragsverfahrens zur Bewilligung der Fördermittel ist der Bürgerschaft unverzüglich zuzuleiten. Dabei hat die Verwaltung zu den Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen und das Projekt Stellung zu nehmen.“

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