11.07.2016 - 8.8 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshä...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst die Änderung des Änderungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshäger Berg - wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Änderungsbeschlusses  zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshäger Berg -, Beschluss- Nr. B69-05/04 vom 25.10.2004 (Abgrenzung gemäß Anlage), wird das Ziel der beabsichtigten Planung neu formuliert.
    Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshäger Berg -  ist es, die Festsetzungen hinsichtlich der Höhe baulicher Anlagen und der Gestaltung von Werbeanlagen zu präzisieren bzw. zu ergänzen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll durch öffentlichen Aushang des Vorentwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshäger Berg - erfolgen.

 

Die Änderung des Änderungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshäger Berg - ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.“