05.06.2008 - 3.1 Außerplanmäßige Ausgabe zur Realisierung von ba...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Eine außerplanmäßige Ausgabe aus dem Vermögenshaushalt i. H. von max. 545.000,- EUR einschließlich Mehrwertsteuer für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen im Volksstadion entsprechend der Auflagen des DFB. Die betreffenden Haushaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig. 

 

  1. Eine außerplanmäßige Ausgabe aus dem Verwaltungshaushalt 2008 in Höhe von max. 39.000,00 EUR einschließlich Mehrwertsteuer für Anmietung einer Raumzellenanlage mit Kaufoption.

 

  1. die zur Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Planungsleistungen können unverzüglich ausgelöst werden. Bauaufträge und die Anmietung der Raumzellenanlage dürfen erst erfolgen, wenn feststeht, dass der GSV aufsteigt und der GSV dem DFB bis zum 06.06.2008 ein Ausweichstadion für die Zwischenzeit bis zur Realisierung der Baumaßnahmen nachweist.

 

  1. Für den Fall, dass für die vorstehenden Maßnahmen Zuweisungen Dritter kassenwirksam erfolgen, fließen diese zweckgebunden der gebenden Haushaltsstelle zu.

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhebt eine Platznutzungsgebühr ab 01.09.2008.                                                                                                                             
    Näheres regelt eine gesonderte Satzung.

 

  1. Die Bürgerschaft ruft die Sponsoren des GSV, die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und darüber hinaus alle Fans des GSV auf, für die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen zu spenden. Die Bürgerschaft bittet die Ostsee-Zeitung diese Spendenaktion zu unterstützen.

 

 

 

 

 

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