11.07.2016 - 8.2 Verschmelzung der BioTechnikum Greifswald GmbH ...

Beschluss:
mehrheitlich
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1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) erteilt ihre Zustimmung zur Verschmelzung der BTG auf die TZV rückwirkend zum 1.1.2016 unter Gewährung eines kostenfreien Geschäftsanteils im Nennwert von 14.560 € an die UHGW durch die TZV.

 

2. Die Bürgerschaft stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der TZV zu.

 

3. Die Bürgerschaft ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der UHGW in beiden Gesellschaften in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen für die UHGW alle weiteren dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen bzw. genehmigt die unter Vorbehalt gefassten Beschlüsse und ermächtigt ihn, gegenüber dem beurkundenden Notar alle dafür notwendigen Erklärungen abzugeben.“

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