11.07.2016 - 8.4 Bestätigung Planung, Finanzierung und weiteres ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 11.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- mehrheitlich
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die auf der Grundlage des bestätigten Raumprogramms vom 25.01.2016 erstellte Planung des Büros FMR mit Stand vom 15.06.2016 wird bestätigt.
- Der Erhöhung des Kostenbudgets für den Neubau der Erwin-Fischer-Schule einschließlich Außenanlagen (ohne Sporthalle) von 17,5 Mio. € auf 18,25 Mio. € wird zugestimmt. Unter Berücksichtigung der Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes (250.000 €) und die bewegliche Möblierung (1,115 Mio. €) ergeben sich Gesamtkosten für das Vorhaben in Höhe von 19,615 Mio. €.
- Die vorgelegte Planung ist Grundlage zur Beantragung von Fördermittel aus dem EFRE-Programm. Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll mit Mitteln aus dem RSI-Programm (Städtebaufördermittel) erfolgen. Die entsprechende Beantragung soll mit der Programmanmeldung 2017 erfolgen.
- Der sich aus Pkt. 2 ergebende Finanzbedarf ist, unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Fördermittel von 10,25 Mio. €, im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 einzustellen. Der Abbruch des vorhandenen Schulgebäudes in Höhe von ca. 250.000 € ist für 2019 unter Berücksichtigung einer Förderung von 125.000 € im HH-Jahr 2019 als Aufwand zu planen.
- Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt dem Landkreis abweichend vom Vertrag zur Übernahme der Schulträgerschaft vom 01.01.2013 von erhöhten Abschreibungen wegen erhöhter Investitionskosten und verringerter Fördermittel frei (Anlage 1). Die Stadt übernimmt weiterhin die einmalige Sonderabschreibung, die 2019 beim Rückbau des Bestandsgebäudes in Höhe von ca. 983.000 € und 2017 beim Rückbau der Außenanlage in Höhe von ca. 60.000 € entsteht. Weiterhin wird der aus dem Abriss entstehende Aufwand in Höhe von 125.000 € nicht auf den Kreis umgelegt.
- Der Antrag auf Abriss der vorhandenen und Errichtung einer neuen Sporthalle aus EFRE-Fördermitteln ist nicht bewilligt worden. Deshalb soll die vorhandene Sporthalle saniert werden. Hierfür ist ein Antrag auf Förderung des städtebaulichen Einzelvorhabens mit der Programmanmeldung 2017 von Städtebaufördermitteln zu stellen.
Die weiteren Leistungsphasen werden nahtlos abgerufen, damit ein möglicher Baubeginn im III. Quartal 2017 sichergestellt werden kann.“