20.09.2016 - 8.4 Zuschüsse für den Tierpark Greifswald e.V. 2017...

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Wortprotokoll

Herr Oberst bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Ringhand berichtet über die Diskussion aus dem Finanzausschuss vom Vortag. In der Vorlage werden zwei Sachverhalte miteinander verknüpft und gefordert, vor der abgeschlossenen Haushaltsplanung für 2017/18 finanzielle Mittel zu bestätigen, was allerdings nicht geht, da es sich um einen Haushaltsvorgriff handelt. Daher hat man sich im Finanzausschuss geeinigt, Punkt 1 aus der Beschlussvorlage mit einem Sperrvermerk zu versehen, so dass die volle Förderung nur im Falle eines positiven Bescheides der Interreg-Mittel bewilligt wird.

 

Herr Jochens berichtet, dass damals versichert wurde, dass das Zoocafe den Unterhalt des Tierparkes sichern würde, seither mussten jedoch immer wieder Zuschüsse seitens der Stadt geleistet werden. Er gibt zu bedenken, dass seines Erachtens die beantragte Summe zu hoch für eine Lösung sei, die voraussichtlich nicht nachhaltig sein wird.

 

Herr Seiffert informiert, dass es sich nicht um eine Erhöhung der ohnehin eingeplanten Mittel handelt, sondern lediglich eine Zusicherung dessen ist, dass der Tierpark die Fördermittel über Interreg beantragen kann. Da der Call der Interreg-Mittel vor Freigabe des Haushaltes endet. Er plädiert für die Unterstützung, da es sich um ein städtisches Gewässer handelt und die Stadt entsprechend der Gewässerordnung sonst auch in der Pflicht sei. Er hakt noch einmal bezüglich des Sperrvermerkvorschlages aus dem Finanzausschuss nach.

 

Herr Bausemer sieht die Teichlösung nur als mittelfristig aufgrund des mangelnden Durchflusses an. Das heißt, die Maßnahme müsste regelmäßig wiederholt werden. Zudem informiert er, dass die Gewässerordnung nur für Wasserschutzgebiete, Badegewässer und Trinkwasser zutrifft. Er moniert ebenso den Vorweggriff auf die offene Haushaltsplanung.

 

Herr Bleckmann, Mitglied des Fachausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligung, ergänzt die Einbringung der Beschlussvorlage: Damit die Interreg-Fördermittel in Höhe von 85% bewilligt werden können, muss die Finanzierung des Gesamtprojektes und das Fortbestehen der Institution gesichert sein. Ein EU-Projekt versteht sich jedoch nicht als einfache Teichsanierung, deshalb wird der Antrag mit dem Projekt „Ausbau der Umweltschule“ gekoppelt. Der Sperrvermerkvorschlag greift im Falle eines Negativbescheides durch die EU, so dass der Tierpark die reguläre Förderung der Stadt trotzdem erhalten würde. Herr Bleckmann informiert zudem über ein Gutachten des Abwasserwerkes, dass es sich bei dem Teich nicht um stehendes Gewässer handelt, sondern dieser durch den Ryckgraben immer noch eine Durchströmung erfährt. Eine Sanierung der Zu- und Abläufe stünde ohnehin in den kommenden Jahren an und würde sich dann zu 100% auf den städtischen Haushalt auswirken.

 

Herr Bausemer fragt nach, ob die Kosten der Entsorgung der Ausbaggerung (Sondermüll) bereits eingeplant sind und ob bei Sanierung der Durchläufe wieder mit Überschwemmungen des Tierparks zu rechnen sei.

 

Abstimmung inkl. Ergänzung eines Sperrvermerk in Abhängigkeit eines positivem Förderbescheides der Interreg-Mittel:    13 JA | 0 NEIN | 0 Enthaltungen

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