06.10.2016 - 7.13 2. Änderungssatzung zur Satzung der Universität...

Beschluss:
mehrheitlich
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  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestätigt die in § 5 Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Straßenbaubeitragssatzung enthaltene Tiefenbegrenzung von 50 m sowie die in § 5 Abs. 2 Nr. 3 S. 4 Straßenbaubeitragssatzung enthaltene Tiefenbegrenzung von 100 m.