27.09.2016 - 5.28 Städtischer Fuhrpark

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Die Bürgerschaft beschließt, dass die Fahrzeuge der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie ihrer Eigenbetriebe und –gesellschaften durch ein einheitliches Fuhrparkmanagement zu betreiben sind. Für weitere Gesellschaften mit mittelbarer oder unmittelbarer städtischer Beteiligung soll geprüft werden, ob sie in das Fuhrparkmanagement einbezogen werden könnten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt einen geeigneten Träger für dieses Fuhrparkmanagement zu identifizieren. Hierbei sind Varianten zu prüfen in denen die Stadt selbst den Fuhrpark verwaltet, dies einem städtischen Eigenbetrieb überlässt oder das Management an Dritte abgibt.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt Standards für die die künftige Entwicklung des Fuhrparks zu erarbeiten und sich hierbei an der Verordnung (ER) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates [1] orientieren, die ab 2020 bei Neufahrzeugen einen Flottenausstoß von 95g CO2 pro Kilometer vorschreibt.

 

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, die Beschaffungsrichtlinie für Fahrzeuge der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu überarbeiten und dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung vorzulegen.

 

Der Oberbürger wird beauftragt ein Konzept für die Weiterentwicklung des betrieblichen Mobilitätsmanagements für die Mitarbeiter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzulegen. Hierzu sind bestehende Bedarfsanalysen zu überarbeiten. In diesem Konzept sind neben dem PKW-Fuhrpark auch die Nutzung des ÖPNV sowie von Fahrrädern mit und ohne unterstützenden Elektroantrieb zu berücksichtigen.