30.06.2008 - 5.3 Verwendung von Fraktionszuwendungen

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für die Fraktionen im Umgang mit den Fraktionszuwendungen.

 

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.