30.06.2008 - 5.2.1 Änderung § 17 Hauptsatzung

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende 

Änderungen der Hauptsatzung

 

§ 17 (2) unter Gliederungspunkt 2:

 

... für die Teilnahme an Sitzungen:

 

der Fraktionen *und Gruppen*, soweit diese der Vorbereitung der Sitzung der Bürgerschaft oder eines Ausschusses dienen ...

 

 

und § 17 (3):

 

Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der

Ausschüsse, in die sie gewählt sind, sowie für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen *und Gruppen*, die der Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen ...

 

 

 

 

 

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