10.11.2016 - 7.10 Beschluss zur Abschnittsbildung, Kostenspaltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 10.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- einstimmig
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für den Straßenausbau im Ortsteil Ladebow – Bereich Flugplatzsiedlung – entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. B406-21/11 vom 12.12.2011 eine Abschnittsbildung, die Kostenspaltung und die Klassifizierung von Straßen, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung (SABS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten
Übersichtsplan):
- Zur beitragsrechtlichen Abrechnung sollen für die Baumaßnahme - nach der gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung – die nachfolgend beschriebenen fünf Abrechnungsabschnitte gebildet werden:
- Abrechnungsabschnitt Clara-Zetkin-Straße 2-6 Anlage 1
Der Abrechnungsabschnitt erstreckt sich von der Einmündung Max-Reimann- Straße bis zur Kurve in Höhe des Flurstücks 8/52 zur weiter verlaufenden Clara- Zetkin-Straße.
- Abrechnungsabschnitt Clara-Zetkin-Straße 8-12 Anlage 2
Der Abrechnungsabschnitt erstreckt sich von der Kurve in Höhe des Flurstücks 8/52 bis zur Einmündung Hugo-Finke-Straße.
- Abrechnungsabschnitt Clara-Zetkin-Straße 14-18 Anlage 3
Der Abrechnungsabschnitt erstreckt von der Einmündung Hugo-Finke-Straße bis zur Kurve in Höhe des Flurstücks 8/27.
- Abrechnungsabschnitt Knick Clara-Zetkin-Straße bis zur Max-Reimann-Straße Anlage 4
Der Abrechnungsabschnitt erstreckt sich von der Kurve in Höhe des Flurstücks 8/27 bis zur Einmündung in die Max-Reimann-Straße.
- Abrechnungsabschnitt Gehweg Max-Reimann-Straße Anlage 5
Der Abrechnungsabschnitt erstreckt sich von der Einmündung in die Thomas- Müntzer-Straße (Flurstück 14) bis zur Sanierungsgrenze Wieck (östliche Grenze des Flurstückes 9).
- Die Hugo-Finke-Straße ist ebenfalls im Ausbauprogramm mitinbegriffen.
Sie erstreckt sich von der Einmündung in die Max-Reimann-Straße bis zum Übergang in die Clara-Zetkin-Straße (Anlage 6).
Da sie eine eigenständige Erschließungsanlage darstellt, bedarf es keiner Abschnittsbildung. Die Hugo-Finke-Straße wird in Ihrer gesamten Länge als Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.
Gemäß § 6 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V ist für diese Straße eine Kostenspaltung vorzunehmen, da der Ausbau nicht alle Teileinrichtungen der Erschließungsanlage erfasst. Das Ausbauprogramm umfasst die Teileinrichtungen Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Grunderwerb und Straßenbegleitgrün.
- Die Abschnitte 1-4 werden in ihrer gesamten Länge als Anliegerstraße klassifiziert.
Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.
Der Abschnitt 5 wird in seiner gesamten Länge zur Innerortsstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 65 v.H. aufzubringen.
- Für alle Abrechnungsabschnitte ist eine Kostenspaltung gemäß § 6 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erforderlich, da der Ausbau nicht alle Teileinrichtungen der Erschließungsanlagen erfasst.
In den Abschnitten 1-4 umfasst das Ausbauprogramm jeweils die Teileinrichtungen Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Grunderwerb und Straßenbegleitgrün.
Im Abschnitt 5 umfasst das Ausbauprogramm die Teileinrichtungen selbstständiger Gehweg, Straßenbeleuchtung, Grunderwerb und Straßenbegleitgrün.
Für die Straßenbaumaßnahmen sollen gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 7 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden.“