16.11.2016 - 6.1 3. Änderungssatzung zur Satzung der Universität...

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Wortprotokoll

Die OTV stimmt der Änderungssatzung mit folgender Anmerkung zu Punkt 3 zu.

Es sollte klar definiert werden, was „in der Regel“ und höheres gesellschaftliches Interesse“ bedeutet“.

Ebenso muss klar festgelegt werden, nach welcher Regel abgestimmt werden soll- in Grundstück = eine Stimme? Wie soll das bei Eigentümergemeinschaften funktionieren?

Positiv wird gesehen, dass die Bürger von Anfang an in die Planung mit einbezogen und von Anfang an über einen zu planenden Straßenausbau informiert werden