19.12.2016 - 9.14 Bebauungsplan Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinb...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich – wie folgt:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 76 – Am Kleinbahndamm – (Nr. 1 des Beschlusses B1021-50/99 vom 26.01.1999) (Anlage 2) wird die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs geändert, der Geltungsbereich geteilt und der Bebauungsplan umbenannt.
    Für den östlichen Bereich (Abgrenzung lt. Plan der Anlage 1), das Gebiet angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - bis einschließlich dem Hohen Graben, soll der Bebauungsplan Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich – aufgestellt werden.
    Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, den vorhandenen Campingplatz zu erweitern.
  2. Die Abänderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zur Erarbeitung des Bebauungsplans und zur Sicherung der städtebaulich geordneten Erschließung abzuschließen.“