19.12.2016 - 9.15 3. Änderungssatzung zur Satzung der Universität...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.15
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 19.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- mit Änderungen
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Der § 1 Satz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung wird gestrichen
- In die Straßenausbaubeitragssatzung wird folgender neuer Paragraf 2 eingefügt:
§ 2
Beteiligung der Beitragspflichtigen
(1)
Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn der Erörterung einer Straßen-baumaßnahme in den Ausschüssen und Ortsteilvertretungen über die Art, deren Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen und Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen.
(2)
Die Bürgerschaft wird im Rahmen der Beschlussfassung zur bautechnischen Planung die Hinweise und Bedenken der betroffenen Bürger prüfen und eine abschließende Entscheidung zur Ausführung treffen.
(3)
Straßenbaumaßnahmen in Anliegerstraßen werden in der Regel nur durchgeführt, wenn nicht mehr als die Hälfte aller Beitragspflichtigen der Maßnahme in einer Befragung ausdrücklich widersprochen hat.
- Die nachfolgenden Paragraphen erhalten neue Ordnungsnummern.
Der Oberbürgermeister wird gebeten zum 31. Dezember 2018 einen Erfahrungsbericht über die durchgeführten Anwohnerbeteiligungen sowie deren Ergebnisse vorzulegen.“