03.04.2017 - 7.6 Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertra...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft stimmt der Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WVG entsprechend der Anlage 1 zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, in der notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung der WVG die dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen.“