22.05.2017 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 109 „Fachmarktzentrum Anklame...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 109 „Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße“ wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – Beschluss-Nr. B344-17/11 vom 04.07.2011, wird die Plangrenze wie im Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – (Anlage 1) sowie die Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – (Anlage 1) und dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) ist ortsüblich bekannt zu machen.““