22.05.2017 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 109 „Fachmarktzentrum Anklame...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 22.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 109 „Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße“ wie folgt:
- In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – Beschluss-Nr. B344-17/11 vom 04.07.2011, wird die Plangrenze wie im Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Anlage 1) beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – (Anlage 1) sowie die Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – (Anlage 1) und dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anhänge (Anlage 2) ist ortsüblich bekannt zu machen.““