22.05.2017 - 6.12 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Der § 17 Absatz 1 Satz 5  der Hauptsatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom

06. Oktober 2016 (BS 387-15/16)  wird gestrichen.

 

2. Der § 17 Absatz 2 der Hauptsatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Oktober 2016 (BS 387-15/16) erhält folgenden Wortlaut: “Die Mitglieder der Bürgerschaft erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Bürgerschaft, des Hauptausschusses, der Fachausschüsse und der Fraktionen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 27 Euro. Die Präsidentin, die Vizepräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Bürgerschaft, des Hauptausschusses, der Fachausschüsse, der Fraktionen und der Ortsteilvertretungen kein Sitzungsgeld. Die Höchstzahl der Sitzungen der Fraktionen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich 18 beschränkt.“

 

3.  Der § 17 Absatz 3 der Hauptsatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom

06. Oktober 2016 (BS 387-15/16) wird um folgenden Satz 2 ergänzt: “ Stellvertretende sachkundige Einwohner erhalten nur dann eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 27 Euro, wenn bei den Fraktionssitzungen das Hauptmitglied nicht anwesend ist oder sie bei den Ausschusssitzungen ihr Mandat tatsächlich wahrnehmen.“ der bisherige § 17 Absatz 3 Satz 2 der Hauptsatzung wird zu § 17 Absatz 3 Satz 3.

 

4. Der § 17 Absatz 5 der Hauptsatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Oktober 2016 (BS 387-15/16) erhält folgenden Wortlaut: “Ausschussvorsitzende und sie vertretende Personen erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro.“