03.07.2017 - 5.10 Bebauungsplan Nr. 55-A „Alter Speicher“ der Uni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Sitzung:
-
Hauptausschuss
- Gremium:
- Hauptausschuss (HA)
- Datum:
- Mo, 03.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- auf TO der BS gesetzt
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 55-A „Alter Speicher“ wie folgt:
- Für das Gebiet westlich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hafenstraße“ (Abgrenzung gem. Anlage 1), soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 55-A „Alter Speicher“ aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist die städtebauliche Neuentwicklung und Neuordnung des Areals.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Investor ist noch vor dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen.“