17.07.2017 - 8.17 Verbilligungsrichtlinie

Beschluss:
mit Änderungen
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister die nachstehende Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke dem Ministerium für Inneres und Europa zur Prüfung vorzulegen und die Bürgerschaft zeitnah über das Ergebnis zu informieren.“