05.10.2017 - 8.21 Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 d...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

1.       In Abänderung der Beschlussvorlage 06/1120 des Dezernats II, Amt 66, in der Fassung vom 18.08.2017 wird die Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 rückwirkend ab dem 01.01.2017 aufgrund der hierfür aufgestellten Kalkulation, aber mit dem Inhalt und insbesondere den Gebührensätzen der durch Bürgerschaftsbeschluss vom 16.02.2015 bis zum 31.12.2016 gültigen Hafengebührensatzung 2014/2015/2016 vom 20.02.2015 der Universitäts- und Hansestadt beschlossen.

2.       Die Bürgerschaft strebt an, nach einer zwischen den Betroffenen, der Verwaltung und den bürgerschaftlichen Gremien angestrebten Abstimmung bis spätestens 30.06.2018 den Inhalt und die Gebührensätze der Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/ 2020/2021 anzupassen.“

Den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Seesportzentrum Greifswald über die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die Hafennutzer (Gastlieger) der kommunalen Liegeplätze im Hafen Wieck.“