11.12.2017 - 8.9 Leistungen des Kultur- und Sozialpasses - Absch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 11.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- mit Änderungen
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Verhandlung von weiteren Verträgen zur Gewährung von städtischen Zuschüssen nach § 3 Satz 1 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Vertragliche Zielstellung ist der Ausgleich von Mindereinnahmen der Leistungserbringer für nachfolgende Leistungsumfänge:
Nr. |
Leistungserbringer |
Leistungsumfang |
1 |
Kunstwerkstätten Jugendkunstschule Greifswald |
Ermäßigung von 25 % auf jeweilige Kursgebühr |
2 |
Musikfabrik Greifswald Schule für Popularmusik e.V. |
Ermäßigung für Einzelunterricht (30 min) um je 24 € (aktuell: 51 € statt 75 €) |
3 |
Mitgliedsvereine des Kreisverbandes der Gartenfreunde Greifswald e.V. |
Ermäßigung der Kleingartenpacht bei Abschluss eines neuen Genralpachtvertrages zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Kreisverband der Gartenfreunde um 25 %. |
Die Verträge mit den Leistungserbringern nach Nr.1 und 2 sollen einen Ausgleich von Mindereinnahmen mit Rückwirkung ab dem 01.01.2017 vorsehen.
Den überplanmäßigen Ausgaben, für die Nr.1-3, in der HH-Stelle „Zuschuss KUS“ (ca. 5 T€ für 2017 und ca. 8 T€ für 2018) wird zugestimmt. Die vertragliche Gestaltung soll den Ausgleich der Mindereinnahmen unter den Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stellen, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt.“