11.12.2017 - 8.9 Leistungen des Kultur- und Sozialpasses - Absch...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Verhandlung von weiteren Verträgen zur Gewährung von städtischen Zuschüssen nach § 3 Satz 1 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Vertragliche Zielstellung ist der Ausgleich von Mindereinnahmen der Leistungserbringer für nachfolgende Leistungsumfänge:


Nr.

Leistungserbringer

Leistungsumfang

1

Kunstwerkstätten Jugendkunstschule Greifswald

Ermäßigung von 25 % auf jeweilige Kursgebühr

2

Musikfabrik Greifswald

Schule für Popularmusik e.V.

Ermäßigung für Einzelunterricht (30 min) um je 24 € (aktuell: 51 € statt 75 €)

3

Mitgliedsvereine des Kreisverbandes der Gartenfreunde Greifswald e.V.

Ermäßigung der Kleingartenpacht bei Abschluss eines neuen Genralpachtvertrages zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Kreisverband der Gartenfreunde um 25 %.

 

Die Verträge mit den Leistungserbringern nach Nr.1 und 2 sollen einen Ausgleich von Mindereinnahmen mit Rückwirkung ab dem 01.01.2017 vorsehen.

Den überplanmäßigen Ausgaben, für die Nr.1-3, in der HH-Stelle „Zuschuss KUS“ (ca. 5 T€ für 2017 und ca. 8 T€ für 2018) wird zugestimmt. Die vertragliche Gestaltung soll den Ausgleich der Mindereinnahmen unter den Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stellen, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt.“

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