29.01.2018 - 5.3 Bauantrag - Sanierung der Bestandsgebäude, Er...

Beschluss:
mehrheitlich
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Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

  1. das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zur Sanierung der Bestandgebäude und Ergänzung durch Neubauten auf dem Gelände der ehemaligen Freiwilligen Feuerwehr, Baderstraße 23, 24 herzustellen,

die Abweichung vom § 5 Abs. 2 der Gestaltungssatzung Innenstadt in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.03.2010 bezüglich des Staffelgeschosses entsprechend der Ausführungen in der Sachdarstellung werden nicht befürwortet.“

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