19.03.2018 - 5.13 Liste der sanierungsbedürftigen und an Sportver...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, eine Liste für die Sanierung und Instandsetzung von Sportstätten und Liegenschaften, die durch Sportvereine von der Stadt gepachtet wurden, zu erstellen, inklusive eines Zeitplanes der Dringlichkeit der jeweiligen Umsetzung. Zusätzlich soll ausgewiesen werden, wie die Sportvereine in die Lage versetzt werden können, notwendige Eigenmittel aufzubringen, eventuell auch durch Bezuschussung durch die Stadt. Der Bürgerschaft ist eine entsprechende Liste vorzulegen, welche dann die Priorität der der Umsetzung der Maßnahmen festsetzt. Zu den jeweiligen Maßnahmen sind Kostenschätzungen beizufügen.

 

Die geforderte Sanierungs- und Instandsetzungsliste, der Zeitplan und die zu erwartenden Kosten sind der Bürgerschaft spätestens nach der Sommerpause vorzulegen.“