19.03.2018 - 5.9 Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages ü...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt dem Abschluss des geänderten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V gemäß der Anforderungen des § 12 Abs. 1 Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG M-V gemäß Anlage zu.“