02.07.2018 - 6.13 Satzung über die erste Verlängerung der Verände...

Beschluss:
einstimmig
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1.    Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshäger Berg - in der Abgrenzung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshäger Berg -.

Die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Helmshäger Berg - ist ortsüblich bekanntzumachen.“