02.07.2018 - 6.6 Stammkapitalerhöhung der Stadtwerke Greifswald ...

Beschluss:
einstimmig
Reduzieren

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Die in der Jahresbilanz der SWG zum 31.12.2017 ausgewiesene Kapitalrücklage wird i.H.v. € 2.871.836,30 und die ausgewiesene Gewinnrücklage wird i.H.v. € 9.128.163,70 in Stammkapital umgewandelt. Das Stammkapital der SWG erhöht sich somit von bisher

€ 23.000.000,00 um € 12.000.000,00 auf € 35.000.000,00.

 

2. Die Kapitalerhöhung wird wie folgt ausgeführt:

a) Der Nennbetrag des von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehaltenen Geschäftsanteils i.H.v. € 23.000.000,00 wird um € 12.000.000,00 auf € 35.000.000,00 erhöht.

b) Der erhöhte Geschäftsanteil ist vom Beginn des bei der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.

 

3. § 4 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet zukünftig wie folgt: "Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 35.000.000,00 (in Worten: Euro fünfunddreißigmillionen)."

 

4. Die Beschlüsse sind in einer notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister umzusetzen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a)       vom Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierter Jahresabschluss 2017,

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 durch die Gesellschafterversammlung nach Empfehlung des Aufsichtsrates.“