02.07.2018 - 6.9 Betreibung des Strandbades Eldena

Beschluss:
mit Änderungen
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Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Das Strandbad Eldena, innerhalb des umzäunten Bereiches, wird im Rahmen der Daseinsvorsorge auch zukünftig als öffentliche Einrichtung betrieben. In der Badesaison vom 01.05. bis 30.09. werden keine Eintrittsgelder erhoben.

Der BS-Beschluss B147-07/10 „Entgelte für das Strandbad“ vom 17.05.2010 ist für die Jahre 2019/2020 aufzuheben.

 

2. Der Betreibervertrag mit der ABS gGmbH wird zum 31.12.2018 aufgehoben.

 

3. Im Immobilienverwaltungsamt, Abteilung Gebäudemanagement, ist mit dem Haushaltsjahr 2019 die Stelle eines Strandbadleiters für 30 Stunden/Woche einzurichten.

 

4. Das Immobilienverwaltungsamt als Betreiber des Strandbades Eldena kann einzelne Leistungen im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen bzw. nach Ausschreibungen an Dritte vergeben.“

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