02.07.2018 - 6.14 Kinderbeauftragter der UHGW

Beschluss:
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Nachfolge eines ehrenamtlich-tätigen Kinderbeauftragten bzw. einer ehrenamtlich-tätigen Kinderbeauftragten auszuschreiben und dafür vorher das Aufgabenprofil zu überarbeiten. Die Besetzung sollte spätestens zum 01.01.2019 ermöglicht werden.

 

Dieses soll u.a. beinhalten:

# Beratungstätigkeit für städtische Gremien im Interesse von Kindern

# Sprechstunden für Kinder, Jugendliche und Eltern

# konzeptionelle Vorschläge, u.a. bei Erstellung von Analysen zur Situation von Kindern, zur Kinderfreundlichkeit und Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung

# Unterstützung von Projekten von Kindern und für Kinder in Greifswald

# Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

# Unterstützung beim Aufbau eines Kinder- & Jugendbeirates und dessen weitere Begleitung

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Haushaltsberatungen einen Vorschlag für die finanzielle Ausstattung der Stelle zu unterbreiten.“