02.07.2018 - 6.15 Schwerpunkte für die Überarbeitung der Sportför...

Reduzieren

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die „Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Förderung des Sports in der UHGW“ sowie die „Satzung über die Förderung des Sports in der UHGW“ zu überarbeiten.

Dabei sind besonders folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  1. Der in der Richtlinie unter 2. als Zuwendungsempfänger aufgenommene Kreis VG ist zu streichen und dafür der Sportbund der UHGW einzusetzen.
  2. Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen oder deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen von 2017/18“ soll dauerhaft gelten und soll deshalb in die Satzung aufgenommen werden. Eine konkrete Fördersumme ist nicht zu nennen. Dies obliegt den Ergebnissen der jeweiligen Haushaltsberatungen.
  3. Sowohl kleinere Investitionen sollen ermöglicht, als auch die Vereine beim zu erbringenden Eigenanteil für Förderungen durch Dritte unterstützt werden. Darüber ist im Einzelfall zu entscheiden.
  4. Die Nutzung von Geschäftsräumen durch den Stadtsportbund sowie die anteilige Finanzierung von Personalkosten des Stadtsportbundes sollen unterstützt werden.
  5. Die Vereine brauchen langfristige Pachtverträge von mindesten 25 Jahren. Bei Förderung durch den LSB ist dies Voraussetzung. In Übereinstimmung mit den Vereinen sind diese unbürokratisch zu verlängern, wenn nicht anderes öffentliches Interesse entgegensteht.

 

Die Entwürfe von Richtlinie und Satzung sind den Gremien der Bürgerschaft bis Ende 2018 vorzulegen“