02.07.2018 - 6.10 Konzept für eine nachhaltige Landwirtschaft

Beschluss:
mit Änderungen
Reduzieren

1.  Die Bürgerschaft bekennt sich zum Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der

Landwirtschaft und der Reduktion von die „Biodiversität gefährdenden Stoffen“ (lt. BVL Zulassungsliste) sowie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung auf städtischen Flächen und auf stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen. Dabei sollen die Interessen der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigt und in einem fairen Interessenausgleich abgewogen werden. Eine sachliche Grundlage dafür könnte der Leitfaden zur Integrierten Landwirtschaft der Europäischen Initiative für Nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft eV" (EISA) sein.

 

  1. Die Stadt bekennt sich zur Greifswalder Agrarinitiative (GAI) im Sinne des in Anlage 1 beigefügten Leitbilds und wird auf konsensorientierte Lösungen hinarbeiten und den Prozess im Sinne des Punktes 1 vorantreiben. Die Pächter werden bei Verlängerung bestehender Verträge oder Neuabschluss verpflichtet, aktiv in der GAI mitzuwirken und ggf. Flächen für abgestimmte Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Die Verwendung von die „Biodiversität gefährdenden Stoffen“ soll in einem mit den Pächtern abzustimmenden Konzept schrittweise reduziert werden.

 

a)       Glyphosat soll bis Ende 2020 entsprechend der Empfehlung des Julius Kühn Instituts (Bundesforschungsinstitut) gemäß Anlage 2 auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden. Die Verwendung ist der Stadt anzuzeigen.

b)       Für andere die „Biodiversität gefährdende Stoffe“ ist durch die Verwaltung bis Ende 2020 ein mit den Pächtern, der GAI und Institutionen der landwirtschaftlichen Fachberatung abgestimmtes Konzept zur Reduzierung  dieser Stoffe vorzulegen.

c)        Bei Pachtvertragsverlängerungen oder Neuabschluss von Verträgen sind diese Vorgaben und Ziele zu vereinbaren.

 

  1. Im Rahmen der GAI sollen künftig zusätzlich Kooperationsvereinbarungen gemäß Anlage 3 (Entwurf Arbeitsstand vom 02.05.18) zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und der Biodiversität in der Agrarlandschaft um Greifswald abgeschlossen werden. Die Steuerung erfolgt über die GAI.

 

  1. Die Verwaltung wird im Rahmen des Immobilienberichts über den Prozessfortschritt berichten.

Nach drei Jahren (bis Ende 2021) ist eine Evaluation der Kooperationsverträge vorzulegen, die Aufschluss darüber gibt, welche Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie von den Pächtern auf städtischen Flächen ergriffen worden sind.

 

Die verschiedenen Bürgerschaftsgremien sind dazu angehalten, sich ebenfalls in den Prozess zu konsens-orientierten Lösungen einzubringen, denn dieser Prozess wird Umwelt-, Liegenschafts-, Wirtschafts- und Bildungsfragen sowie soziale Aspekte integrativ verbinden müssen.“

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