13.09.2018 - 6.13 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 6.13
 
- Sitzung:
 - 
Bürgerschaft
 
- Gremium:
 - Bürgerschaft (BS)
 
- Datum:
 - Do., 13.09.2018
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 17:30
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage der Verwaltung
 
- Federführend:
 - Import
 
- Zuständigkeit:
 - mehrheitlich
 
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt:
- In Abänderung des Entwurfsbeschlusses zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans, Beschluss-Nr. B582-21/17 vom 17. Juli 2017, wird die Plangrenze wie im Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 1) beschlossen.
 - Der Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
 
Der Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.“
